Windows Tax Refund für Acer Produkte
Posted by hyper_ch on 07 Aug 2011 | Tagged as: hyper_ch
Da wir im Geschäft ein paar neue Computer brauchen, stellte sich natürlich auch die Frage, welches OS installiert werden soll. Da ich entsprechend die IT grundsätzlich handhabe, liegt der Entscheid mehr oder weniger bei mir.
Es gibt ein paar interessante Acer Angebote, also brachte ich auch in Erfahrung, wie man nicht-gebraucht Windows Lizenzen zurück erstattet bekommt.
Ich habe zuerst mit dem Acer Support teleonfisch Kontakt aufgenommen. Dort wurde mir lediglich gesagt, dass das nicht möglich sei. Gut, so schnell geb ich auch nicht auf.
Deswegen habe ich nachfolgende Anfrage per Email an den Acer Support gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin bereits im Besitz mehrerer Acer Produkte und beabsichtige in nächster Zeit weitere Acer Produkte zu erwerben.
Da ich auf Linux resp. BSD-System arbeite, benötige ich keine der mitgelieferten Windows-Lizenzen.
Deswegen ersuche ich Sie im voraus, mir Ihre entsprechende Windows Refund Policy mitzuteilen, wie es im End-User Licence Agreement von Microsoft Windows festgehalten wird:
“If you do not agree to the terms of this EULA, you may not use or copy the software, and you should promptly contact manufacturer for instructions on return of the unused product(s) for a refund in accordance with manufacturer’s return policies.”
Auf dieses Email habe ich nachfolgende, positive Antwort erhalten:
Um Ihre Anfrage zu lösen haben wir folgende Nachricht für Sie bereitgestellt:
In diesem Fall müssen Sie das Gerät nach dem Kauf einmal in Betrieb
nehmen und die EULA ablehnen.Anschliessend schalten Sie das Gerät aus und melden es zur Reparatur an.
Nachdem Sie das Gerät eingesendet haben, entfernen wir das Preload und
Sie erhalten eine Gutschrift für das Betriebssystem.Mit freundlichem Gruss,
Ihr Acer Support
Natürlich klingt das nach viel (unnötigem) Aufwand. Weswegen ich nochmals Kontakt aufgenommen habe in folgender Weise:
Meine Nachfolgefrage an Sie lautet nun, ob erstmalige Inbetriebnehmen (und Ablehnung der EULA) sowie Einsendung des Computers tatsächlich notwendig ist.
Kann nicht einfach ein Unix/Linux komplett installiert werden (Löschung aller bisheriger Partitionen und Verwendung von Ext4, XFS oder ….). Entsprechende bootbare CDs können an vielerlei Orten heruntergeladen werden.
Ich denke einfach, das einsenden des Computer ist für Sie und für mich nicht unerhebliche Arbeit. Zudem müsste auch noch Reparaturauftrag erfasst und von Ihnen bearbeitet werden.
Wäre es nicht möglich, denn entsprechenden Windows 7 Sticker an Sie einzusenden und Sie können dann überprüfen, ob das System jemals aktiviert worden ist (und ich könnte bereits die Computer verwenden unter Unix/Linux).
Kurz darauf habe ich dann folgende, abweisende Nachricht erhalten:
Leider ist dies nicht möglich, da wir sicherstellen müssen dass kein Betriebssystem mehr installiert ist.
Dies ist eine Vorgabe von Microsoft, an die wir uns halten müssen.
Dazu möchte ich zuerst mal anmerken, dass es wohl keine solche Weisung von Microsoft gibt, da die EULA ja klar sagt, dass die Rückerstattung gemäss Richtlinien des (Hardware) Herstellers erfolgt. Zudem verlangt auch Dell meines Wissens nicht die Einsendung des Computers. Allen in allem ein riesen Aufwand, der nicht mal endültig sicherstellt, dass die Lizenz noch nicht verwendet werden kann. Ich habe deswegen nochmal versucht Acer darauf aufmerksam zu machen:
Diese Vorgabe von Microsoft kann nicht nachvollzogen werden. Aus der EULA geht hervor, dass die Rückerstattung gemäss Weisung des Herstellers erfolgt. Dies bedeutet, dass der Hersteller grosse Möglichkeiten bei der Gestaltung der Rückgabe hat. So ist mir auch bekannt, dass bei ASUS Geräten der Sticker sowie allfällige Original-CDs/DVDs zurückgesandt werden müssen. Bei Dell ist es nicht gross anders.
Ihre Antwort, dass dies eine Vorgabe von Microsoft sei, kann deshalb nicht nachvollzogen werden.
Es erscheint fast so, als ob von Ihnen absichtlich hohe Hürden an die Rückerstattung für nicht benötigte Windows-Lizenzen gestellt werden. Anders lässt es sich kaum erklären, dass andere Hardwarehersteller dies um einiges pragmatischer handhaben.
Im Ãœbrigen muss angemerkt werden, dass nicht einmal der Versand der Hardware an Sie schlussendlich sicherstellen kann, ob Windows tatsächlich beseitigt ist
– Mit einer Linux Live-CD kann ohne weitere der Computer hochgefahren werden
– Mit einer angeschlossenen externen USB-Festplatte und dem “dd” Utility könnte ein Clone vorhandenen Harddisk gemacht werden
–> mkdir /tmp/usb
–> mount /dev/sdb /tmp/usb
–> dd if=/dev/sda of=/tmp/usb/backup.img
– Danach könnte das System eingeschickt werden
– Und nach der Rückgabe könnte wiederum das ganze hergestellt werden
–> mkdir /tmp/usb
–> mount /dev/sdb /tmp/usb
–> dd if=/tmp/usb/backup.img if=/dev/sdaWie gesagt, die Einsendung des Computers an Sie erscheint überflüssig, weil dadurch nicht sichergestellt werden kann, ob Windows tatsächlich beseitigt worden ist. Es entsteht allen Parteien einfach ein viel grössere Aufwand der im Effekt nichts bringt.
Es erfolgte dann diese Stellungnahme:
Eine andere Möglichkeit ist hier nicht gegeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf diese Vorgehensweise bestehen.
Das Antworten auf diese E-Mail, ist aus technischen Gründen nicht möglich.
ACER Computer (Switzerland) AG
So, alles in allem ist positiv zu bewerten, dass Acer überhaupt eine Rückerstattung macht. Auch wenn dies telefonisch zuerst verneint worden ist.
Negativ ist hingegen, dass die Stellungnahme von Acer, dass das Gerät eingeschickt werden müsse, nicht nachvollzogen werden kann. Wie im Email ausgeführt, kann ein Image sehr einfach erstellt werden, danach das Gerät gemäss Vorgaben von Acer in Betrieb und die EULA abgelehnt werden. Nach dem Einsendung und Wiedererhalt des Geräts kann das Image zurück gespielt werden.
Acer kann durch das Einsenden überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Lizenz nicht doch später verwendet wird. Für Acer wie auch für den Kunden entsteht hierdurch einfach nur unnötiger Aufwand.
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